
Zwischen dem 04. und 15. Februar 1941 wurden in einer „Sonderaktion“ sieben Transporte mit insgesamt 327 Patientinnen und Patienten zur systematischen Ermordung nach Hadamar gebracht. Sie alle hatten gemeinsam, dass sie als jüdisch galten. Dabei spielte es keine Rolle, ob sich die Menschen selbst als jüdisch bezeichneten oder der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten. Im Nationalsozialismus galt das Judentum als „Rasse“.
Zunächst wurden sie in Sammelstellen in Mittel- und Süddeutschland gebracht, die explizit jüdischen Patientinnen und Patienten vorbehalten waren. Von dort aus wurden die Transporte organisiert, deren Ziel die Tötungsanstalt in Hadamar war.
Nach deren Ermordung wurden ebenso wie bei den Opfern der Aktion T4 Todesurkunden ausgestellt, die sich jedoch deutlich unterschieden. Während bei den Patientinnen und Patienten der Aktion T4 Todesort und Todestag in den meisten Fällen von den jeweiligen Sonderstandesämtern und Tötungsanstalten selbst beurkundet wurde, erhielten Angehörige, Pflegerinnen und Pfleger sowie Behörden lediglich eine Auskunft, dass eine Verlegung „in eine für Juden vorbehaltene Anstalt“ im Generalgouvernement erfolgt sei.
Als Todesort wurde hierbei die Stadt „Cholm“ (polnisch „Chelm“) angegeben. Dabei handelte es sich um die dortige „Irrenanstalt Chelm“, die zuvor 1940 von SS-Einheiten geräumt und ihre Patientinnen und Patienten ermordet wurden. Chelm war zum Zeitpunkt der „Sonderaktion“ nicht mehr existent und wurde als Tarnadresse verwendet.
Auch die angegebenen Todeszeitpunkte lagen deutlich hinter den tatsächlichen Sterbedaten der Opfer. So wurden von Hinterbliebenen und jüdischen Wohlfahrtsverbänden auch nach dem Tode von Patientinnen und Patienten noch beträchtliche Pflegegelder eingefordert.
Wir als Gedenkstätte Hadamar wollen dieser 327 Menschen gedenken, damit sie nicht vergessen werden.



