
Nicht erst mit Start der „Aktion T4“ veränderte sich der Anstaltsalltag in Hadamar radikal. Bereits mit der Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 bekamen Patientinnen und Patienten deutliche Verschlechterungen zu spüren.
Der Bezirksverband Nassau, damaliger Träger der Landesheilanstalten, versuchte, politisch missliebige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch linientreues Personal zu ersetzen. Außerdem sollten kirchliche Anstaltsträger verdrängt werden, indem Unterstützungen gestrichen wurden. In Hadamar bedeutete das für das kirchlich getragene St. Anna-Haus den finanziellen Ruin. 1938 erwarb der Bezirksverband das Haus günstig und betrieb es fortan als Außenstelle der Landesanstalt Hadamar.

1934 trat zudem das „Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses“ in Kraft. Dies sah vor, Menschen mit bestimmten, vermeintlich erblichen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen unfruchtbar zu machen. Das Personal in Hadamar beteiligte sich umfangreich an der Umsetzung. Allein 1935 wurden 141 Patientinnen und 30 Patienten der Landesheilanstalt zwangssterilisiert. Die Operationen wurden in umliegenden Krankenhäusern durchgeführt.
Neben der Angst, zwangssterilisiert zu werden, belastete auch die immer schlechter werdende Versorgung die Patientinnen und Patienten. Ab Mitte der 1930-Jahre wurde die Anstalt regelmäßig überbelegt und Gelder, zum Beispiel für Nahrungsmittel, eingespart. Auch Personal wurde abgezogen. Während 1935 noch 81 Personen von einem Arzt betreut wurden, waren es 1939 141 Patientinnen und Patienten. 1939 wurde die Landesheilanstalt außerdem von der Wehrmacht beschlagnahmt, um dort ein Reservelazarett zu betreiben. Ein Großteil der Patientinnen und Patienten musste deshalb verlegt werden.
Die heutige Forschung geht davon aus, dass zwischen 1933 und 1939 etwa 480 Hadamarer Patientinnen und Patienten zwangssterilisiert wurden. 350.000-400.000 Menschen wurden insgesamt Opfer der nationalsozialistischen Zwangssterilisationen.



