
Am 27. März besuchte eine Delegation von japanischen Rechtsanwälten, die sich für die Opfer des japanischen Eugenik-Schutz-Gesetzes einsetzt, die Gedenkstätte. Dieses Gesetz, das von 1948 bis 1994 in Kraft war, bildete die Grundlage für die Zwangssterilisation von mehr als 25.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, überwiegend Frauen und Mädchen.
Während ihres Besuchs informierten sich die Mitglieder der japanischen Rechtsanwaltsvereinigung über den Umgang mit den Opfern von Zwangssterilisationen, die während der NS-Zeit in Deutschland durchgeführt wurden. Zudem wurde der heutige Umgang mit der Erinnerungskultur und die gesellschaftliche Aufklärung über problematisches eugenisches Gedankengut thematisiert. Im Gespräch mit Prof. Dr. Jan-Erik Schulte, dem Leiter der Gedenkstätte, sowie Gisela Puschmann, Juristin und der Gedenkstätte Hadamar seit langem verbunden, wurde der Austausch vertieft. Gisela Puschmann engagiert sich nicht nur für die Aufarbeitung der eugenischen Verbrechen der NS-Zeit, sondern ist auch persönlich betroffen – ihre Tante, Helga Ortlepp, wurde 1941 in Hadamar ermordet.
Nach den Gesprächen erfolgte ein geführter Rundgang über das Gelände der Gedenkstätte, bei dem der Delegation die geschichtlichen Hintergründe der Tötungsstätte nähergebracht wurde. Wir danken dem gesamten Team der Delegation für den intensiven Austausch und ihr Interesse an unserer Arbeit. Der internationale Dialog über den Umgang mit historischen Verbrechen im Bereich der Eugenik ist uns ein wichtiges Anliegen.





