
Am 14. Juli 1933 verabschiedeten die Nationalsozialisten das „Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses“ (GzVeN). Personen mit vermeintlichen „Erbkrankheiten“ konnten ohne ihre Einwilligung sterilisiert werden. Es trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Auch bei Patientinnen und Patienten der Anstalt Hadamar wurde es angewendet.
Im August 1899 kam Ernst Ueckert in Gelsenkirchen auf die Welt. Nach Abschluss der Schule erlernte er das Bäckerhandwerk. Nach seiner Rückkehr als Soldat im Ersten Weltkrieg hatte er Probleme, in seinen Alltag zurückzufinden. Er hatte häufig Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Außerdem äußerte er erstmals Wahngedanken. 1923 heiratete Ernst Ueckert, seine Frau und sie bekamen sechs Kinder. 1929 begab sich der Familenvater erstmal freiwillig in ein Krankenhaus, ab 1933 war er schließlich dauerhaft in der Anstalt Bedburg-Hau untergebracht. Er erhielt die Diagnose „paranoide Schizophrenie“.
„Schizophrenie“ war im GzVeN als „Erbkrankheit“ aufgelistet. Bereits im Frühjahr 1934 wurde Ernst Ueckert sterilisiert.
Über die Jahre wurde das GzVeN stetig angepasst: Ab 1935 konnten Männer „freiwillig kastriert“ werden. Das betraf vor allem homosexuelle Männer oder Sexualstraftäter. Auch schwangere Frauen waren in die Änderungen einbezogen – es war erlaubt, „erbkranken Nachwuchs“ zwangsabzutreiben.
Allein im Jahr 1935 wurden 171 Patientinnen und Patienten der Landesheilanstalt Hadamar zwangssterilisiert. Der Großteil von ihnen in der Landesheilanstalt Herborn. Hadamar selbst hatte hierfür keine Operationssäle. Die Zwangssterilisationen schützten die Patientinnen und Patienten keineswegs vor einer späteren Auswahl für die NS-„Euthanasie“.
Auch Ernst Ueckert nicht. Er wurde am 13. März 1941 mit 62 weiteren Patientinnen und Patienten nach Hadamar gebracht und noch am gleichen Tag in der Gaskammer ermordet.
Die heutige Forschung geht davon aus, dass zwischen 1933 und 1945 350.000 bis 400.000 Menschen zwangssterilisiert wurden. Erst 2007 ächtete der Deutsche Bundestag das GzVeN.



