
Am 1. September 1939 begann mit dem deutschen Einmarsch in Polen der Zweite Weltkrieg. Am selben Tag soll Adolf Hitler zudem das sogenannte „Ermächtigungsschreiben“ unterzeichnet haben. Seine Unterschrift galt als Genehmigung für die „Aktion T4“ – dem Mord an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Der Wortlaut des Schreibens lautete: »Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.«
In dem geheimen Schreiben sprachen die Nationalsozialisten von „Gnadentod“. Die Formulierung darin war bewusst ungenau. Gemeint war damit die Ermordung von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Auf Grund dieses Schreibens starben in Hadamar Männer, Frauen und Kinder.
In nur acht Monaten ermordeten die Täterinnen und Täter 10.000 Menschen in der Gaskammer der Tötungsanstalt Hadamar. In der oberen rechten Ecke befindet sich ein Datumsstempel. Das Schreiben wurde auf den 1. September 1939 datiert. Wahrscheinlich unterzeichnete Hitler das Schreiben erst im Herbst 1939. Die Datierung des Dokuments sollte eine symbolische Verbindung mit dem Einmarsch in Polen darstellen.
Nach dem Krieg versuchten viele Täterinnen und Täter ihre Beteiligung an den Morden herunterzuspielen. Sie behaupteten, sie haben ein Gesetz von Adolf Hitler befolgt.
Das geheime Schreiben war aber kein Gesetz. Denn die „Aktion T4“ sollte vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Auch im Nationalsozialismus mussten Gesetze veröffentlicht werden.



