Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

Zeitraffer-Bilddokumentation der Baumaßnahme an der Gedenkstätte Hadamar

1. Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

Gedenkstätte Hadamar

Mönchberg 8

65589+ Hadamar

gedenkstaette-hadamar@lwv-hessen.de

06433 91845 01

Landeswohlfahrtsverband Hessen

Datenschutzbeauftragter

Ständeplatz 6 – 10

34117 Kassel

datenschutz@lwv-hessen.de

0561 1004 0

2. Was geschieht und zu welchem Zweck?

In einzelnen Räumen der Baustelle ist eine fest installierte Kamera montiert, die den Bauablauf im Zeitraffer dokumentiert. Auf den Aufnahmen können die im Baustellenbereich anwesenden Personen abgebildet sein.

Es findet keine Tonaufzeichnung, keine fortlaufende Videoüberwachung und keine automatisierte Auswertung der Bilder statt.

Die Aufnahmen werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Herstellung eines Zeitraffer-Films für die Öffentlichkeits-, Bildungs- und Erinnerungsarbeit der Gedenkstätte;
  • Archivierung als Bestandteil der Baudokumentation der Gedenkstätte.

Nicht verwendet werden die Aufnahmen zur Kontrolle von Verhalten, Leistung, Anwesenheit oder Arbeitszeit, zu Zwecken des Objekt- oder Diebstahlschutzes oder als Beweismittel in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen.

3. Auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 HDSIG (Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe). Vor der Veröffentlichung der Aufnahmen werden Personen verpixelt und unkenntlich gemacht.

4. Wer erhält die Daten?

Projektleitung, Leitung der Gedenkstätte, Öffentlichkeitsarbeit und IT-Administration im erforderlichen Umfang; Zugriff auf einen namentlich benannten Kreis beschränkt.

Nur bezogen auf die freigegebene Veröffentlichungsfassung des Films. Personen sind verpixelt.

5. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Einzelaufnahmen werden spätestens 6 Monate nach Beendigung des Bauvorhabens gelöscht. Die veröffentlichte Endfassung des Films wird dauerhaft als Teil der Gedenkstättendokumentation aufbewahrt; sie enthält keine identifizierbaren Einzelpersonen.

6. Welche Rechte haben Sie?

Ihnen stehen gegenüber der verantwortlichen Stelle die folgenden Rechte zu:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten (Art. 15 DSGVO);
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO);
  • Löschung (Art. 17 DSGVO);
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), soweit anwendbar.

Widerspruchsrecht (Art. 21 Abs. 1 DSGVO): Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Wir verarbeiten die Aufnahmen dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen. Bitte wenden Sie sich an gedenkstaette-hadamar@lwv-hessen.de

7. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Postfach 3163, 65021 Wiesbaden

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de · Telefon: 0611 1408-0

8. Bereitstellungspflicht und automatisierte Entscheidungen

Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten besteht nicht. Die Erfassung ist eine unvermeidbare Begleiterscheinung der Objektdokumentation und richtet sich nicht gegen einzelne Personen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.