Die Landes·heil·anstalt Hadamar wurde im März von dem Jahr 1945 befreit.
Davor waren dort viele schlimme Dinge passiert.
Das US Militär hat nach der Befreiung angefangen,
die schlimmen Sachen zu untersuchen.
US ist eine Abkürzung für: Die Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Täter sollten eine Strafe bekommen.
Der Ober·arzt Doktor Adolf Wahlmann und
der Pfleger Karl Willig wurden verhaftet.
Im Oktober von dem Jahr 1945 gab es einen Prozess
gegen die Täter aus Hadamar.

Ein Prozess ist eine Verhandlung vor Gericht.
Der Prozess war vor einem US amerikanischen Militär·gericht in Wiesbaden.

Euthanasie bedeutet:
Menschen wurden von den National·sozialisten gezielt getötet.
Zum Beispiel: Weil sie seelisch krank waren oder eine Behinderung hatten.
Im Prozess ging es vor allem um diese Tat im Jahr 1942 bis zum Jahr 1945:
Tötung von Zwangs·arbeitern in der Tötungs·anstalt Hadamar.
Diese Personen waren angeklagt:
- Ober·arzt Doktor Adolf Wahlmann
- Ober·pfleger Heinrich Ruoff
- Karl Willig als sein Stellvertreter
- Ober·schwester Irmgard Huber
- Verwaltungs·leiter Alfons Klein
- Verwaltungs·mit·arbeiter Adolf Merkle
- Philipp Blum.
Er hat die Beerdigungen in den Massen·gräbern durchgeführt.

Diese Personen haben die Todes·strafe bekommen:
- Heinrich Ruoff
- Karl Willig
- Alfons Klein.
Deswegen wurden die 3 Männer im März von
dem Jahr 1946 im Gefängnis in Bruchsal hingerichtet.
Die anderen 3 Männer und die Frau wurden zu langen Haft·strafen verurteilt.

Bei anderen Mit·arbeitern von der Anstalt war es so:
Die Mit·arbeiter wurden fest·genommen und verhaftet.
Aber sie haben keine Anklage bekommen.
Das bedeutet: Die Mit·arbeiter mussten nicht vor das Gericht.
Weil das so war,
hat der stellvertretende Bürger·meister von Hadamar das gemacht:
Er hat nach dem Urteil am 15. Oktober von dem Jahr 1945
eine Anzeige bei der Limburger Staats·anwaltschaft gemacht.
Weil er das wollte:
Alle Täter sollen eine Strafe bekommen.

Deswegen gab es im Februar von dem Jahr 1947 einen weiteren Prozess.
Der Prozess war im Land·gericht Frankfurt.
Der Prozess war auch bekannt mit diesem Namen: Hadamar Prozess.
25 Personen waren angeklagt.
Die Klage gab es wegen der Ermordung von den Patienten zwischen den Jahren 1941 und 1945.

Zu den Angeklagten zählten wieder Ober·arzt Doktor Adolf Wahlmann und Ober·schwester Irmgard Huber.
Zu den Angeklagten gehörte auch Hans Bodo Gorgaß.
Er war im Jahr 1941 bei der Aktion T4 ein Tötungs·arzt.
Es gab noch 3 andere Ärzte,
die in Hadamar im Jahr 1941 Patienten getötet haben.
Diese 3 Ärzte waren im Krieg gestorben.
Hans Bodo Gorgaß und Ober·arzt Doktor Adolf Wahlmann haben bei dem Prozess die Todes·strafe bekommen.
Aber diese Strafe wurde nicht durchgeführt.
Statt·dessen haben die 2 Männer eine
lebens·lange Haft·strafe bekommen.
Das wurde nach der Gründung der Bundes·republik Deutschland im Jahr 1949 so beschlossen.
Ende der 1950er Jahre wurden die 2 Männer begnadigt.
Das bedeutet:
Die 2 Männer mussten nicht ihr ganzes Leben im Gefängnis bleiben.

9 andere Personen haben eine Haft·strafe bekommen.
Die Haft·strafe war zwischen 2 und 8 Jahren lang.
Die restlichen Angeklagten haben keine Strafe bekommen.
Die meisten Täter mussten nicht die ganze Zeit im Gefängnis bleiben.
Die Täter durften schon früher das Gefängnis verlassen.

Als die Aktion T4 vorbei war,
haben manche Mit·arbeiter bis Kriegs·ende andere schlimme Sachen gemacht.
Denn: Die Mit·arbeiter haben noch andere Menschen in Europa ermordet.
Zum Beispiel Menschen mit anderen Kulturen und Religionen wie
- Juden
- Sinti
- Roma
Sie wurden dafür in anderen Prozessen verurteilt.