Junge Menschen sollen die Gedenk·stätte Hadamar
besuchen können.
Zum Beispiel mit der Schulklasse.
Gruppen·besuche können von den Bundes·ländern
gefördert werden.
Fördern heißt:
Ein Bundes·land gibt das Geld
für den Besuch in der Gedenk·stätte.


Sie finden mehr Infos darüber,
wenn Sie auf die verschiedenen Links unten klicken.
Sie finden dort auch die Antrags·formulare
für die Förderung.
Hessen
Sie können eine Förderung
für einen Besuch in einer Gedenk·stätte beantragen.
Eine Förderung beantragen können:
• Schulen
• Jugend·gruppen
• oder andere öffentliche Einrichtungen.
Sie müssen aber aus Hessen kommen.
Sie beantragen die Förderung bei:
der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.
Nordrhein-Westfalen
Sie können eine Förderung
für einen Besuch in einer Gedenk·stätte beantragen.
Die Gedenk·stätte kann in Deutschland
oder in einem anderen Land von Europa sein.
Die Förderung ist für die Schul·klassen 9 bis 13.
Sie müssen aber aus Nordrhein-Westfalen kommen.
Sie beantragen die Förderung beim:
Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Rheinland-Pfalz
Sie können eine Förderung
für einen Besuch in einer Gedenk·stätte beantragen.
Die Förderung ist für die Schul·klassen
von den Sekundar·stufen 1 und 2.
Das sind die Schul·klassen 5 bis 13.
Sie müssen aber aus Rheinland-Pfalz kommen.
Sie beantragen die Förderung beim:
Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz.
Bundes·zentrale für politische Bildung
Hier finden Sie Infos über:
• öffentliche Fördungen
• und private Förderungen.