Junge Menschen sollen die Gedenk·stätte Hadamar
besuchen können.
Zum Beispiel mit der Schulklasse.
Gruppen·besuche können von den Bundes·ländern
gefördert werden.
Fördern heißt:
Ein Bundes·land gibt das Geld
für den Besuch in der Gedenk·stätte.

Sie finden mehr Infos darüber,
wenn Sie auf die verschiedenen Links unten klicken.
Sie finden dort auch die Antrags·formulare
für die Förderung.

Hessen

Sie können eine Förderung
für einen Besuch in einer Gedenk·stätte beantragen.
Eine Förderung beantragen können:

• Schulen
• Jugend·gruppen
• oder andere öffentliche Einrichtungen.

Sie müssen aber aus Hessen kommen.
Sie beantragen die Förderung bei:
der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.

Hier finden Sie mehr Infos darüber.

Nordrhein-Westfalen

Sie können eine Förderung
für einen Besuch in einer Gedenk·stätte beantragen.
Die Gedenk·stätte kann in Deutschland
oder in einem anderen Land von Europa sein.
Die Förderung ist für die Schul·klassen 9 bis 13.
Sie müssen aber aus Nordrhein-Westfalen kommen.
Sie beantragen die Förderung beim:
Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hier finden Sie mehr Infos darüber.

Rheinland-Pfalz

Sie können eine Förderung
für einen Besuch in einer Gedenk·stätte beantragen.
Die Förderung ist für die Schul·klassen
von den Sekundar·stufen 1 und 2.
Das sind die Schul·klassen 5 bis 13.
Sie müssen aber aus Rheinland-Pfalz kommen.
Sie beantragen die Förderung beim:
Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz.

Hier finden Sie mehr Infos darüber.

Bundes·zentrale für politische Bildung

Hier finden Sie Infos über:

• öffentliche Fördungen
• und private Förderungen.

Das sind die Förderungen von anderen Bundes·ländern.