Um insbesondere jungen Menschen im Zusammenhang mit schulischen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen den Besuch einer Gedenkstätte zu ermöglichen, können Gruppenbesuche durch die Bundesländer gefördert werden.

Nähere Hinweise und Antragsformulare finden Sie über die unten stehenden Links.

Hessen

Schulen, Jugendgruppen oder andere öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Hessen können bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) eine Zuwendung für Gedenkstättenfahrten und andere Vorhaben des Erinnerns und Gedenkens beantragen.
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Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Schulfahrten der Klassen 9 bis 13 von Schulen aller Schulformen aus NRW zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft. Die Ziele können im Inland und im europäischen Ausland liegen.
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Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz fördert über die Koordinierungsstelle Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen Gedenkstättenfahrten von Klassen der Sekundarstufen I und II.
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Andere Bundesländer

Informationen über öffentliche und private Fördermöglichkeiten weiterer Bundesländer finden Sie bei der Bundeszentrale für politische Bildung:
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