Ermordet am 22. Oktober 1942
Am 5. Juli 1923 wurde eine Frau durch die Polizei aufgegriffen und in das Bürgerhospital Koblenz gebracht. Sie war völlig verwahrlost und konnte sich anscheinend nicht verständlich machen.
Nach ersten Untersuchungen wurde sie sechs Tage später in die Heil- und Pflegeanstalt Andernach und von dort knapp ein Jahr später, im April 1924, in die Anstalt Bedburg-Hau verlegt. Dort verbrachte sie 15 Jahre, ohne dass jemals herausgefunden wurde, wer sie war, woher sie kam oder wie alt sie war.
Da die Anstalt Bedburg-Hau ab 1939 als Wehrmachts- und später als Marinelazarett dienen sollte, wurden massenhaft Patientinnen und Patienten verlegt, so auch die unbekannte Frau, die am 12. August 1939 in die Anstalt Kloster-Hoven verlegt wurde.
Das Krankenhauspersonal hatte zunächst angenommen, sie sei stumm und taub. In der Patientenakte wird jedoch deutlich, dass sich die Frau durchaus mittels Zeichen und vereinzelte Wörter verständigen und etwas hören konnte. Doch scheint sie nie etwas über ihre Person geäußert zu haben. Ebenfalls ist dokumentiert, dass sie dem Personal teilweise bei der Pflege von Mitpatientinnen half und Botendienste übernahm.
Nach drei Jahren in Kloster-Hoven wurde die unbekannte Frau am 18. August 1942 in die wieder geöffnete Landesheilanstalt Hadamar verlegt. Dort verstarb sie nur zwei Monate später, am 22. Oktober 1942, angeblich infolge von bestehender Herzschwäche. Tatsächlich wurde sie im Rahmen der „dezentralen Euthanasie“ ermordet.
Bis heute konnte aufgrund fehlender Daten die Identität dieser Frau nicht geklärt werden. So wird sie im Gedenkbuch der Gedenkstätte Hadamar als „unbekannte Frau“ geführt.
Die Biografie basiert auf Informationen aus der erhalten gebliebenen Patientenakte.
Quelle: LWV-Archiv, Best. 12, K 220