Ende 1940 wurde das Gebäude der Landesheilanstalt Hadamar in eine Tötungsanstalt umgebaut. Auftraggeber war die Organisation der zentralgesteuerten „Erwachseneneuthanasie“, die später als „Aktion T4“ bezeichnet wurde. In der Berliner Tiergartenstraße 4 – daher „T4“ – hatte die Organisation ihren Hauptsitz.
Adolf Hitler, Führer und Reichskanzler des Deutschen Reiches, hatte Karl Brandt, seinen Begleitarzt, und Philipp Bouhler, den Chef der Kanzlei des Führers, den Auftrag gegeben, die Morde durchzuführen. Beide standen an der Spitze der „Aktion T4“.
Die psychiatrischen Kliniken im Deutschen Reich, häufig als Landesheilanstalten oder Heil- und Pflegeanstalten bezeichnet, hatten zunächst von der Gesundheitsverwaltung des Reichsinnenministeriums „Meldebögen“ erhalten, in denen sie über die Patientinnen und Patienten berichten mussten.
Anhand dieser „Meldebögen“ entschieden anschließend „Gutachter“, vielfach Psychiatrieprofessoren und Anstaltsleiter, über Leben und Tod. Wer nicht mehr arbeitsfähig war, über einen langen Zeitraum in einer Anstalt lebte oder wessen Angehörige sich nicht mehr meldeten, hatte wenig Überlebenschancen.
Anfang 1940 wurden in hierfür eingerichteten Tötungsanstalten die jeweiligen Menschen ermordet. Die Tötungsanstalt Hadamar war die sechste und letzte Mordstätte, die die „T4“ einrichtete. Ab dem 13. Januar 1941 wurden hier Menschen ermordet. Sie waren zunächst in „Zwischenanstalten“ verlegt worden, wo sie auf den Transport in die Tötungsanstalt Hadamar warten mussten.
Die „Zwischenanstalten“ Hadamars befanden sich in Herborn, Weilmünster, Idstein (Kalmenhof), Eltville (Eichberg) im heutigen Bundesland Hessen, Galkhausen (heute Nordrhein-Westfalen), Andernach, Scheuern (heute Rheinland-Pfalz) sowie Wiesloch und Weinsberg (heute Baden-Württemberg). Speziell aus Düsseldorf-Grafenberg (heute Nordrhein-Westfalen) und Heppenheim (heute Hessen) wurden Patientinnen und Patienten nach Hadamar verschleppt, die gemäß der NS-Rassengesetze als jüdisch galten.