Netiquette

Wir interessieren uns für die Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern, um mit ihnen in einen Austausch zu treten. Allerdings ist uns die Qualität der Beiträge wichtig. Erst dadurch können bereichernde Diskussionen entstehen. Uns ist daher an ein Umfeld gelegen, in dem alle Nutzerinnen und Nutzer gerne mitdiskutieren. Wir bitten Sie daher, unsere Netiquette zu beachten:
  • Diskutieren Sie in einem respektvollen und sachlichen Ton. Beleidigende, diffamierende und diskriminierende Kommentare sowie vulgäre, gewaltverherrlichende, sexistische und rassistische Äußerungen sind nicht gestattet.
  • Bleiben Sie bei dem Thema des Post oder des kommentierten Beitrags.
  • Beachten Sie, dass die Diskussion öffentlich stattfindet. Personenbezogene Daten dürfen nicht gepostet werden.
  • Verzichten Sie auf kommerzielle Beiträge.
  • Die Würde der Verfolgten und Ermordeten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist in jedem Fall zu wahren. Beiträge, die darauf zielen, die nationalsozialistischen Verbrechen zu verharmlosen oder zu leugnen, sind nicht gestattet.
  • Sollten Sie sich nicht an unsere Netiquette halten, behalten wir uns vor, die betreffenden Beiträge zu löschen, zu melden und/oder den*die Verfasser*in zu blockieren. (Hass-)Kommentare, die strafrechtlich relevant sind oder den Boden des Grundgesetzes verlassen, werden wir beim Netzwerkbetreiber und ggf. bei Strafverfolgungsbehörden melden.
  • Die Netiquette gilt ebenso für digitale Veranstaltungen. Bleiben Sie auch hier inhaltlich beim Thema der Veranstaltung.

Nutzungskonzept

Die Gedenkstätte Hadamar erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen. Sie versteht sich als ein Ort des Gedenkens, der historischen Aufklärung und politischen Bildung und richtet sich dabei an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgabe ist es, Kenntnisse über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen zu vermitteln, aber auch aktuelle Fragestellungen der politischen Bildung zu thematisieren. Dies geschieht im Rahmen von begleitenden Rundgängen, Studientagen und mehrtägigen Projekttagen. Gleichzeitig richtet die Gedenkstätte Hadamar für alle Interessierten themenbezogene Kulturveranstaltungen wie Lesungen, Theateraufführungen und Konzerte aus.

Neben den klassischen Formaten der Vermittlungs- und Bildungsarbeit gewinnen digitale Netzwerke verstärkt an Bedeutung. Das vorliegende Konzept beschreibt die Nutzung von Facebook und YouTube durch die Gedenkstätte Hadamar.

Nutzungszweck

Die Social Media Auftritte ergänzen und erweitern die bestehenden Kommunikations- und Informationsmedien der Gedenkstätte Hadamar (Webseite, Publikationen und Informationsflyer). Durch ihre Präsenz auf Social Media möchte die Gedenkstätte eine breite Zielgruppe von Interessierten ansprechen und über ihr Angebot informieren. Aufgrund der zeitnahen Zurverfügungstellung von Beiträgen können wir zudem auch über kurzfristige Änderungen unseres Programms und unserer Öffnungszeiten informieren (Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU-DSGVO).

Die von Facebook bereitgestellten Statistik-Informationen „Insights-Daten“ verarbeiten wir im eigenen Interesse zur Optimierung unserer Facebook-Seite (Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU-DSGVO).

In Einzelfällen kann die Verarbeitung Ihrer Daten auch im Rahmen einer (vor-)vertraglichen Beziehung zulässig sein (z. B. persönliche Kommunikation zu einer unserer konkreten Dienstleistungen über den Facebook-Messenger) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DSGVO.

Art und Umfang der Nutzung

Auf unseren Social-Media Seiten informieren wir die Nutzer und Nutzerinnen über alle besuchsrelevanten Angebote der Gedenkstätte. Zusätzlich nutzen wir das Medium als Informations- und Vermittlungsplattform.

Redaktionelle Betreuung

Die Verantwortlichkeit für die Redaktion liegt bei der Leitung der Gedenkstätte (gedenkstaette-hadamar@lwv-hessen.de).

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Social Media ergänzt das Informationsangebot der Gedenkstätte Hadamar. Die Webseite der Gedenkstätte bietet weiterhin alle für den Besuch der Gedenkstätte relevanten Informationen an:

www.gedenkstaette-hadamar.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten sind:

Selbstverpflichtung

Das vorliegende Nutzungskonzept wird einmal jährlich durch die Gedenkstätte evaluiert.