Am 1. September 1939 begann mit dem deutschen Einmarsch in Polen der Zweite Weltkrieg. Angeblich am gleichen Tag soll Adolf Hitler das sogenannte „Ermächtigungsschreiben“ unterzeichnet haben, mit dem die Nationalsozialisten den „Gnadentod“ von „unheilbar Kranken“ freigaben.
Der gesamte Wortlaut des Schreibens lautet: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung der Gnadentod gewährt werden kann.“
Dieser dort genannte „Gnadentod“ war dabei eine Umschreibung für den folgenden Massenmord an über 70.000 Anstaltspatientinnen und -patienten im Rahmen der „Aktion T4“. Auch Hadamar wurde im Januar 1941 zur Tötungsanstalt dieses Mordprogramms: in acht Monaten ermordete medizinisches Personal in der angeblichen Landesheilanstalt über 10.000 Patientinnen und Patienten.
Tatsächlich unterzeichnete Adolf Hitler das Schreiben übrigens erst später im Herbst 1939. Das genaue Datum ist nicht bekannt. Die Datierung auf den Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde aus symbolischen Gründen vorgenommen. Anders als häufig behauptet, besaß das „Ermächtigungsschreiben“ keine rechtliche Bewandtnis – es war kein Gesetz und sollte vor der deutschen Bevölkerung geheim gehalten werden.
Mehr zur „Aktion T4“ in Hadamar gibt es auch in unserem Video zum Thema.